Schulungen – Fortbildungen für Ausbilder, Aufsichtspersonal, Sicherheitsbeauftragte

Fortbildungen für Ausbilder nach dem LuftSiSchulV2023:

24. April 2024 – Online Seminar
23. Mai 2024 – Gerlingen
01. Juli 2024 – Online Seminar
08. Oktober 2024 – Gerlingen
19. November 2024 – Online Seminar

Fortbildungen für Aufsichtspersonal:

23. Mai 2024 – Gerlingen
08. Oktober – Gerlingen

Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte:

23. Mai 2024 – Gerlingen
07. Oktober 2024 – Gerlingen

11.2.5-Schulung (Sicherheitsbeauftragte)

14. Oktober bis 18. Oktober – Mallorca

Bitte wenden Sie sich für weitere Schulungstermine und Schulungen anderer Kategorien direkt an mich.

11.2.4 Fortbildungen – Aufsichtspersonal

Entsprechend der LuftSiSchulV2023 ist das Aufsichtspersonal jährlich fortzubilden. Dabei beträgt der Schulungsumfang 7 Unterrichtseinheiten. Solange die zuständige Behörde keine konkrete Ausgestaltung getroffen hat, ist die jährliche Schulung im jeweiligen Kalenderjahr durchzuführen. Andernfalls beginnt der Jahreszeitraum mit Ausstellung des Schulungsnachweises.

Das LBA hat die Frist für die Schulung gem. Kap. 11.2.3.11 auf den 30. Juni 2024 festgelegt. Die Schulung der EU-Verordnung 2022/1174 Kap. 11.2.3.11 betrifft das sogenannte Sicherheitspersonal, welches als Flug- und Kabinenbesatzung Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges durchführt.

Für den Erhalt der Schulungskategorie kommen zwei Alternativen in Betracht. Einerseits kann die Schulung der Kategorie 11.2.3.11 durch sogenanntes Umschreiben bereits bestehender Zertifikate erworben werden. Andererseits ist die Schulung im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.

Hervorgeht die Regelung zum Schutz der zivilen Luftfahrt aus der von der Europäischen Union erlassenen EU-Verordnung 2022/1174. Diese Verordnung ist Teil der EU-Verordnung 2015/1998. Hier wurde zusätzlich die Schulungskategorie Kap. 11.2.3.11 aufgenommen.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie mich bitte.

Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht ab dem 01. Juli 2014 in die EU verfliegen, werden als ACC3 bezeichnet (Air Cargo and Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport). Diese ACC3 müssen in einem Sicherheitsprogramm darlegen, dass sämtliche Luftfracht entweder vor Verladen in das Flugzeug zugelassenen Kontrollmaßnahmen zugeführt oder permanent innerhalb einer sicheren Kette bewegt wurde. Der unabhängige EU-Validierer stellt der zuständigen Behörde seine Stellungnahme anhand der vor Ort erlangten Erkenntnisse als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie mit uns das weitere Vorgehen für den bevorstehenden Valdierungsprozess. Hier finden Sie unseren generellen Ablauf der Validierung.

„Grundlagen des Rechts im Lichte der Luftsicherheit“

Zum Thema

Die Mehrzahl der Luftsicherheitsbeauftragten bzw. die Personen, die Verantwortung in der Luftsicherheit übernehmen, stehen vor der Thematik des Rechts oftmals hilflos dar. Das Thema ist äußerst komplex. Die verantwortlichen Behörden verweisen auf Paragrafen im Gesetz bzw. sprechen im unverständlichen Verwaltungsrechtsfachjargon. Der Weg zur Rechtsabteilung im eigenen Unternehmen ist oftmals lang und zäh. Die abstrakte Antwort ist oftmals ebenso nebulös in Worthülsen gekleidet. Praxisnahe Tipps und Empfehlungen sind selten.

Das das Thema Luftsicherheit wurde bislang stiefmütterlich behandelt. Eine Einbettung in deutsches Recht fand nur in Einzelfällen statt. Mit der Einführung des geänderten Luftsicherheitsgesetzes im März 2017 und mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (= DSGV) im Mai 2018 ist das Thema „Luftsicherheit“ in der deutschen Rechtssystematik angekommen. Beispielhaft hierfür steht das Einreichen eines Antrags auf Erteilung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch einen Beteiligten der sicheren Lieferkette (und somit die Datenerhebung) für einen externen Mitarbeiter.

Dieses Seminar beleuchtet das Thema Luftsicherheit vor allem in den anderen Rechtsgebieten, wie etwa Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Datenschutz und zeigt typische Haftungsfallen auf.

Ferner vermittelt das Seminar die Handhabung der Luftsicherheit in anderen Europäischen Mitgliedstaaten sowie der einfliegenden Luftfracht (sogenanntes ACC3-Verfahren).

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, Luftsicherheitsbeauftragte, Personalabteilung, Rechtsabteilung, Betriebsrat, Sicherheitsverantwortliche und Führungskräfte von Unternehmen, die mit Luftsicherheit zu tun haben.

Inhalt des Seminars:

  • Überblick über die deutsche Rechtssystematik
  • Anwendungsvorrang der EUVO 2015/1998
  • Auswirkungen der Luftsicherheit auf weitere Rechtsgebiete
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Antragsverfahren von Zuverlässigkeitsüberprüfungen
  • Haftungsfragen
  • ACC3-Verfahren
  • Stolpersteine im Überblick
  • Unterschriftsberechtigung
  • Reduktion der Komplexität aufgrund klarer Worte

Ihr Nutzen:

Dieses Seminar ist fokussiert auf alle Unternehmen, die mit Luftsicherheit in Berührung sind. Das Recht wird anhand praxisnaher Beispiele leicht verständlich aufgezeigt. Dies ermöglicht es die Luftsicherheitskriterien zu verstehen und leichter anzuwenden. Unklarheiten werden beseitigt.

Beratung „Sichere Lieferkette“

„Neues Luftsicherheitsgesetz und seine Auswirkungen“

Die Be-Lu GmbH bietet deutschlandweit Schulungen und Beratungen zu den Themen Luftsicherheit an. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung des Status:

  • Bekannter Versender
  • Bekannter Lieferant
  • Reglementierter Beauftragter
  • Reglementierter Lieferant

Bisweilen kann es zu unvorhersehbaren Herausforderungen (bspw. die Mitarbeit eines Betriebsrates) während des Zulassungsverfahrens kommen. Hierfür arbeiten wir mit hochspezialisierten Anwälten zusammen.

Ferner beraten wir Sie außerhalb der Europäischen Union in allen Belangen sicherer Inbound-Luftfracht. Dies reicht von der Erstellung des Sicherheitsprogrammes (ganz gleich ob KC, KC3, RA, RA3, ACC3) über das Begleiten während des Zulassungsverfahrens bis zum abschließenden Audit. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei anstehenden Revisionsarbeiten des Sicherheitsprogrammes und begleiten Sie gerne bei den vorgeschriebenen „internen Audits“.

Neues Luftsicherheitsgesetz
Das neue Luftsicherheitsgesetz ist da. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die bestehenden Mechanismen. Da nicht die komplette EUVO 2015/1998 in das deutsche Luftsicherheitsgesetz übernommen wurde, ist ein Verständnis und der Zusammenhang zwischen beiden Gesetzestexten von immenser Bedeutung. Inhaltlich führt das neue Luftsicherheitsgesetz zu erheblichen Veränderungen. So wird die sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung wegfallen und allein die Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG gültig sein. Den Behörden werden dabei mehr Überprüfungsmöglichkeiten eingeräumt. So kann die Behörde vor Erteilung der Zuverlässigkeit einen Drogentest anordnen.

In Workshops besprechen fachkundige Anwälte mit Ihnen alle aktuellen Themen. Sie zeigen die Veränderungen einfach und verständlich auf. Dabei geht der Workshop nicht nur in die Tiefen der Luftsicherheit, sondern auch in die Tiefen der weiteren Auswirkungen (bspw.: Arbeitsrecht, Datenschutz, Dokumentationspflicht, Gesellschaftsrecht, etc.)

Der Teilnehmerkreis bezieht sich nicht nur auf Luftsicherheitsbeauftragte. Vielmehr betrifft der Workshop auch Themenkreise der Geschäftsführer, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsräte, Personalleiter, etc.

Weitere Informationen finden Sie unter Details
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular.

 

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