Validierung
Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht ab dem 01. Juli 2014 in die EU verfliegen, werden als ACC3 bezeichnet (Air Cargo and Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport). Diese ACC3 müssen in einem Sicherheitsprogramm darlegen, dass sämtliche Luftfracht entweder vor Verladen in das Flugzeug zugelassenen Kontrollmaßnahmen zugeführt oder permanent innerhalb einer sicheren Kette bewegt wurde. Der unabhängige EU-Validierer stellt der zuständigen Behörde seine Stellungnahme anhand der vor Ort erlangten Erkenntnisse als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie mit uns das weitere Vorgehen für den bevorstehenden Valdierungsprozess. Hier finden Sie unseren generellen Ablauf der Validierung.
Beratung
Wir unterstützen Sie entsprechend Ihren Wünschen. Dies reicht von der Erstellung des Sicherheitsprogrammes (ganz gleich ob KC, KC3, RA, RA3, ACC3) über das Begleiten während des Zulassungsverfahrens bis zum abschließenden Audit. Ferner unterstützen wir Sie bei anstehenden Revisionsarbeiten des Sicherheitsprogrammes und begleiten Sie gerne bei den vorgeschriebenen „internen Audits“. Bisweilen kann es zu unvorhersehbaren Herausforderungen (bspw. die Mitarbeit eines Betriebsrates) während des Zulassungsverfahrens kommen. Hierfür arbeiten wir mit hochspezialisierten Anwälten zusammen.
Schulung
Wir bieten Ihnen alle gängigen Schulungen an.